|
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine freiwillige privatrechtliche Versicherung. Hierbei wird der Versicherer verpflichtet gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers dessen rechtliche Interessen im vereinbarten Rahmen zu erfüllen. Die hieraus entstehenden Obliegenheiten, Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien werden im Rechtsschutzversicherungsvertrag geregelt. Dieser ist im Versicherungsvertragsgesetz gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Rechtsschutzversicherungen im Test bieten dem Interessierten eine bessere Übersicht über Angebote.
Deckungssumme Bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten. Allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme oder auch ohne Deckungsbegrenzung, je nach Vertragsabschluss. Im Regelfall werden 250.000 Euro Deckungssumme abgeschlossen. Diese reicht je Rechtsschutzfall im Normallfall zum Durchschreiten mindestens zwei Instanzen.
Welche Kosten werden übernommen? Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche angefallenen und gesetzlichen Anwaltsgebühren. Der Rechtsanwalt ist hierbei vom Versicherten frei auswählbar. Hinzu kommen die Kosten für Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare, sowie sämtliche Gerichtskosten. Aber auch Kosten der Gegenpartei wenn diese der Gegner nicht selber tragen muss. Aber auch Strafkautionen werden meist bis zu 50.000 Euro übernommen. Diese Strafkaution verhindert, dass der Versicherungsnehmer in Strafvollzug gehen muss. Bei Geldstrafen oder Bußgelder werden diese Kosten allerdings nicht wirksam.
Gibt es eine Selbstbeteiligung? Um die Beitragszahlungen niedriger zu halten werden oft Verträge mit Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Vertragsabschluss werden üblicherweise 150 bis 250 Euro pro Rechtsschutzfall als Selbstbehaltshöhe vereinbart.
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? Die Rechtschutzversicherung übernimmt den Versicherungsschutz europaweit, sowie in Anliegerstaaten des Mittelmeerraumes die nicht europäisch sind. Hierzu gehören etwa Marokko, Algerien oder Kroatien. Zudem aber auch auf Madeira, den Azoren oder den kanarischen Inseln. Einige Versicherer übernehmen auch bei einem langfristigen Aufenthalt, meist bei etwa bei sechs bis zwölf Wochen, einen Versicherungsschutz weltweit. Allerdings tritt hier oft ein eingeschränkter Versicherungsschutz ein.
Wer ist mitversichert? Mitversichert sind die eigenen Kinder bis zur Volljährigkeit und nicht berufstätige oder unverheiratete Kinder bis zum 25. Geburtstag. Dieser Schutz besteht jedoch nicht, wenn das Kind als Halter, Fahrer oder Mieter eines Kraftfahrzeuges ist.
Gibt es eine Wartezeit? Ja, bei fast allen Rechtsschutzversicherungen und Leistungsarten besteht erst nach Ablauf einer dreimonatigen Frist der eigentliche Versicherungsschutz. |